Begriff aus dem Eisenbahnbetrieb
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Zustimmung zur Abfahrt ist ein Begriff aus dem Eisenbahnbetrieb und bezeichnet die betriebliche Freigabe für die Abfahrt eines Zuges von einem Bahnhof oder Haltepunkt durch den zuständigen Fahrdienstleiter (Fdl). Sie wird erteilt, nachdem alle sicherheitsrelevanten Voraussetzungen für die Abfahrt erfüllt sind.
Liegt die Zustimmung zur Abfahrt vor, kann dem Triebfahrzeugführer (Tf) anschließend der Abfahrauftrag erteilt werden. Der Abfahrauftrag kann je nach Eisenbahnsystem und Betriebsverfahren durch unterschiedliche Personen oder technische Einrichtungen erfolgen, etwa durch das Zugpersonal, Aufsichtspersonal am Bahnsteig oder durch signaltechnische Einrichtungen. In modernen Betriebsverfahren wird sie teilweise durch technische Systeme unterstützt oder erfolgt vollständig automatisiert.
Der genaue Ablauf sowie die Verantwortlichkeiten sind in den jeweiligen betrieblichen Regelwerken der Eisenbahnunternehmen (EVU) und Infrastrukturbetreiber (EIU) festgelegt und können je nach Staat, Bahnsystem und Betriebsart variieren.
Grundsatz
Ein Zug darf auf einem Bahnhof nur abfahren, wenn der Fahrdienstleiter der Abfahrt zugestimmt hat.[1]
Arten der Zustimmung
Signalgeführte Züge
Ausfahrsignal in Freiburg Richtung Basel zeigt Ks 1 Fahrt mit Geschwindigkeitsanzeiger Zs 3 mit Kennziffer 6
Mündlicher Auftrag, wenn am Hauptsignal eine M-Tafel (Signal Zs12) vorhanden ist
Auf Bahnhöfen, die im Fahrplan mit dem Eintrag „ohne Asig“ gekennzeichnet sind, durch mündliche Zustimmung an den Triebfahrzeugführer, mit dem Wortlaut „Zug … (Nr.) darf im Bahnhof … (Bezeichnung des Bahnhofs) ausfahren“
LZB-geführte Züge
Ausfahrsignal in Freiburg Richtung Offenburg ist durch LZB dunkelgeschaltetLZB-Fahrt (erzeugt durch Fahrstellung eines Hauptsignals bzw. Fahrtmelder der virtuellen Blockstelle)
Befehl 1 zur Vorbeifahrt an einer LZB-Blockstelle innerhalb eines Bahnhofes
Befehl 22 zur Ausfahrt aus einem Bahnhof
ETCS-geführte Züge, einschließlich Betriebsart SR
Fahrtstellung eines Hauptsignals bzw. Fahrtmelder der virtuellen Blockstelle, Ersatzsignal (Zs1) oder Gegengleis-Ersatzsignal (Zs8) (erzeugt ETCS-Fahrterlaubnis in der Betriebsart Full Supervision)
Vorsichtsignal (Zs7, erzeugt ETCS-Fahrterlaubnis in der Betriebsart On Sight)
In ETCS-Betriebsart Staff Responsible durch folgende Textmeldung: „Sie dürfen ohne Bedienen Override EOA vorbeifahren an ETCS-Bk … (Signal-Bezeichnung)“
Befehl 1 oder Befehl 7 mit Auftrag 7.20 zur Vorbeifahrt an einer ETCS-Blockstelle innerhalb eines Bahnhofs
Befehl 22 zur Ausfahrt aus einem Bahnhof
Die ETCS-Textmeldung kann durch Fahrtstellung eines Hauptsignals bzw. Fahrtmelder einer virtuellen Blockstelle und die Signale Zs1, Zs7 und Zs8 erzeugt werden.
Besonderheiten
Signal nicht sichtbar
Bei unsichtigem Wetter, wenn es im Streckenbuch vorgesehen ist oder auf Anfrage des Tf muss der Fdl dem Tf melden, dass das Hauptsignal auf Fahrt steht, das Kennlicht leuchtet oder Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 eingeschaltet ist.
Wenn an dem Gleis zu dem das Gruppensignal gehört, nur ein niedrigstehendes Formsperrsignal oder kein Signal vorhanden ist, muss der Fdl zusätzlich zu den unter „Arten der Zustimmung“ genannten Möglichkeiten noch mündlich zustimmen. Im Streckenbuch können ergänzende Regeln gegeben sein.
Diese mündliche Zustimmung darf nicht über einseitig gerichtete Sprecheinrichtungen erfolgen. Im Streckenbuch kann zugelassen sein, dass ein anderer Mitarbeiter diese Zustimmung übermitteln darf. Die Weisung zur Übermittlung muss der Fdl für jeden Fall einzeln geben.
Fahrzeug an der Spitze steht über das Signal hinaus
Wenn der Triebfahrzeugführer dem Fahrdienstleiter mitteilt, dass das Fahrzeug an der Spitze des Zuges ausnahmsweise über das Signal hinaus steht, mit dem der Fahrdienstleiter der Abfahrt zustimmt und die Weiterfahrt an diesem Signal nicht bereits zugelassen war, gilt Folgendes:
Weitere Informationen Signal kann auf Fahrt gestellt werden, Signal kann nicht auf Fahrt gestellt werden oder Tf kann die Fahrtstellung nicht feststellen ...
Signal kann auf Fahrt gestellt werden
Signal kann nicht auf Fahrt gestellt werden oder
Tf kann die Fahrtstellung nicht feststellen
Der Triebfahrzeugführer muss die Stellung des Signals feststellen
Bei Gruppensignal: Zusätzlich Stellung des zugehörigen Sperrsignals feststellen
Bei Fahrt ins Gegengleis: Zusätzlich Signal Zs 6 feststellen
Nach Regelungen des EVU darf auch ein anderer Mitarbeiter beauftragt werden
Wenn weder der Tf noch ein anderer Mitarbeiter diese Feststellungen treffen kann, muss der Fdl verständigt werden
- Zustimmung des Fdl durch Befehl 1
- Auf Anforderung des Tf Zustimmung durch Befehl 7
Hinweis: In beiden Befehlen ist die Bezeichnung des Signals oder der ETCS-Blockstelle einzutragen, über die das Fahrzeug hinaussteht
- Bei einem Ausfahrsignal ist zusätzlich Befehl 29 mit Auftrag 29.30 zu erteilen
(nicht erforderlich, wenn ein Vorsignal am Fahrweg die Stellung des nächsten Hauptsignals anzeigt oder der Zug ins Gegengleis ausfährt, wo kein Gleiswechselbetrieb eingerichtet ist)
Schließen
Mehrere Züge stehen zur Abfahrt bereit
Es gilt folgendes:
Die Zustimmung zur Abfahrt gilt nur für den ersten Zug, gilt auch beim Übergang von Zugfahrt in Rangierfahrt
Bevor die Zustimmung für den ersten Zug gegeben wird, verständigt der Fdl den Tf des zweiten Zuges und evtl. weiterer Züge, dass er die Zustimmung zusätzlich noch mündlich gibt
Bei ETCS:
Bei ETCS Level 2 ohne Signale darf der Tf des zweiten Zuges und evtl. weiterer Züge den ETCS-Startlauf anstoßen, jedoch zunächst nur die Zugnummer eingeben. Weitere Eingaben (Zugnummer; Triebfahrzeugführer-Nummer usw.) dürfen erst getätigt werden, wenn die zusätzliche Zustimmung des Fdl vorliegt
Wenn der zweite Zug und evtl. weitere Züge ETCS-geführt oder in ETCS-Betriebsart SR ist, muss der Tf auf Aufforderung des Fdl hin in die Betriebsart Stand By (SB) wechseln und dies dem Fdl bestätigen
Wenn der Tf versehentlich die Triebfahrzeugführer-Nummer und ggf. ETCS-Zugdaten vor der mündlichen Zustimmung zur Abfahrt eingegeben hat, muss er den ETCS-Startlauf abbrechen und erneut anstoßen
Gewöhnlicher Halteplatz hinter dem Ausfahrsignal
Wenn der gewöhnliche Halteplatz hinter dem Ausfahrsignal liegt und der Zug zuvor daran vorbeigefahren ist, ist eine Zustimmung zur Abfahrt nicht erforderlich.
Mehrere gewöhnliche Halteplätze zwischen zwei Hauptsignalen
Wenn ein Zug im Bahnhof zwischen zwei Hauptsignalen an mehreren gewöhnlichen Halteplätzen hält und er davor an einem Einfahrsignal oder Zwischensignal vorbeigefahren ist, ist eine Zustimmung des Fdl nur am letzten gewöhnlichen Halteplatz nötig. Gilt auch wenn ein Zug vom Gegengleis aus in einen Bahnhof eingefahren ist.
Im Streckenbuch können zusätzliche Regeln gegeben sein.
Besondere Zustimmung bei höhengleichen Übergängen
Im Streckenbuch kann es vorgeschrieben sein, dass zusätzlich zu den unter „Zustimmung zur Abfahrt“ genannten Punkten eine besondere Zustimmung zur Abfahrt. Hierbei ist angegeben, wer die besondere Zustimmung erteilt und wie diese erteilt wird.