Amtsgericht Boppard

preußisches und später rheinland-pfälzisches Amtsgericht mit Sitz in Boppard From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Amtsgericht Boppard war ein preußisches und später rheinland-pfälzisches Amtsgericht mit Sitz in Boppard.

Kurfürstliche Burg, das Amtsgerichtsgebäude

Geschichte

Nach der Annexion des Linken Rheinufers 1794 durch Frankreich wurde die Gerichtsorganisation des linken Rheinufers neu geordnet und es entstand das Friedensgericht Boppard, welches dem Tribunal erster Instanz Koblenz zugeordnet war. Durch den Wiener Kongress 1815 wurde die Stadt preußisch. Die französische Gerichtsstruktur blieb zunächst bestehen und das Friedensgericht Boppard war dem Landgericht Koblenz zugeordnet.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze erfolgte 1879 die Bildung des Amtsgerichts Boppard. Es war weiterhin dem Landgericht Koblenz zugeordnet.

Das Amtsgericht Boppard war für die Bürgermeistereien Boppard, Brodenbach, Halsenbach und Obergondershausen aus dem Landkreis St. Goar zuständig.[1] Am Amtsgericht Boppard bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Es war auch Rheinschifffahrtsgericht.[2]

1974 wurde das Amtsgericht Boppard durch das 18. Landesgesetz zur Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz aufgehoben und sein Sprengel auf die Amtsgerichte Cochem, Koblenz, Simmern/Hunsrück und Sankt Goar verteilt.[3]

Sitz des Amtsgerichts war die Kurfürstliche Burg in Boppard.

Siehe auch

Einzelnachweise

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