Amtsgericht Zell
preußisches und später rheinland-pfälzisches Amtsgericht mit Sitz in Zell (Mosel)
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Das Amtsgericht Zell war ein preußisches und später rheinland-pfälzisches Amtsgericht mit Sitz in Zell (Mosel).
Geschichte
Nach der Annexion des Linken Rheinufers 1794 durch Frankreich wurde die Gerichtsorganisation des linken Rheinufers neu geordnet und es entstand das Friedensgericht Zell, welches dem Tribunal erster Instanz Koblenz zugeordnet war. Durch den Wiener Kongress 1815 wurde die Stadt preußisch. Die französische Gerichtsstruktur blieb zunächst bestehen und das Friedensgericht Zell war dem Landgericht Koblenz zugeordnet.
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze erfolgte 1879 die Bildung des Amtsgerichts Zell. Das Amtsgericht Zell war für den Landkreis Zell außer dem Teil, der dem Amtsgericht Trabach zugeordnet war, zuständig.[1] Am Amtsgericht Zell bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
1970 wurde das Amtsgericht Zell mit dem Zehnten Landesgesetz zur Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz aufgehoben und sein Sprengel überwiegend dem Amtsgericht Cochem (Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück erhielt die Gemeinde Mastershausen) zugeteilt.[3]