Amtsgericht Kirchberg (Hunsrück)

preußisches und später rheinland-pfälzisches Amtsgericht mit Sitz in Kirchberg (Hunsrück) From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Amtsgericht Kirchberg war ein preußisches und später rheinland-pfälzisches Amtsgericht mit Sitz in Kirchberg (Hunsrück).

Geschichte

Nach der Annexion des Linken Rheinufers 1794 durch Frankreich wurde die Gerichtsorganisation des linken Rheinufers neu geordnet und es entstand das Friedensgericht Kirchberg, welches dem Tribunal erster Instanz Simmern zugeordnet war. Durch den Wiener Kongress 1815 wurde die Stadt preußisch. Die französische Gerichtsstruktur blieb zunächst bestehen und das Friedensgericht Kirchberg war dem Landgericht Koblenz zugeordnet.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze erfolgte 1879 die Bildung des Amtsgerichts Kirchberg. Es war weiterhin dem Landgericht Koblenz zugeordnet.

Das Amtsgericht Kirchberg war für die Bürgermeistereien Gemünden und Kirchberg aus dem Landkreis Simmern zuständig.[1] Am Amtsgericht Kirchberg bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Mit Wirkung vom 1. Januar 1950 trat das am 2. September 1949 vom rheinland-pfälzischen Landtag beschlossene Landesgesetz über die Errichtung eines Landgerichts in Bad Kreuznach in Kraft. Das Amtsgericht Kirchberg wurde dessen Sprengel zugeordnet.

1966 wurde das Amtsgericht Kirchberg mit dem Ersten Landesgesetz zur Verwaltungsvereinfachung aufgehoben und sein Sprengel dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück zugeordnet.[3]

Siehe auch

Einzelnachweise

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