Amtsgericht Bad Sobernheim

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Das Amtsgericht Bad Sobernheim (bis 1995: Amtsgericht Sobernheim) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Bad Sobernheim.

Amtsgericht Bad Sobernheim (2016)

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in Bad Sobernheim. Es gehört zum Landgerichtsbezirk Landgericht Bad Kreuznach.

Gebäude

Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Gymnasialstraße 11 in Bad Sobernheim.

Mitarbeiter

Gegenwärtig (Stand 2014) sind am Amtsgericht Bad Sobernheim ca. 24 Mitarbeiter beschäftigt.[1]

Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist für alle Angelegenheiten zuständig, die bei einem Amtsgericht anhängig gemacht werden können und ist damit zugleich Zivilgericht, Familiengericht, Grundbuchamt, Betreuungsgericht, Mahngericht und Nachlassgericht.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Bad Sobernheim ist das Landgericht Bad Kreuznach übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Koblenz.

Geschichte

In der Franzosenzeit wurde die Gerichtsorganisation des linken Rheinufers neu geordnet und es entstand das Friedensgericht Sobernheim, welches dem Tribunal erster Instanz Simmern zugeordnet war. Preußen übernahm die französische Gerichtsstruktur und das Friedensgericht Sobernheim blieb bestehen und war dem Landgericht Koblenz zugeordnet.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze erfolgte 1879 die Bildung des Amtsgerichts Sobernheim. Es war weiter dem Landgericht Koblenz zugeordnet.

Das Amtsgericht Sobernheim war für die Bürgermeistereien Kirn, Monzingen, Sobernheim und Winterburg aus dem Landkreis Kreuznach zuständig.[2] Am Amtsgericht Ahrweiler bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Kirn gehalten.[3]

Das Amtsgerichts Kirn wurde am 1. April 1892 aus Teilen des Sprengels des Amtsgerichts Sobernheim gebildet. ein Sprengel umfasste die Bürgermeisterei Kirn und die Gemeinden Brauweiler, Horbach, Martinstein, Seesbach, Simmern unter Dhaun, Weiler und Weitersborn aus der Bürgermeisterei Monzingen.[4]

Mit Wirkung vom 1. Januar 1950 trat das am 2. September 1949 vom rheinland-pfälzischen Landtag beschlossene Landesgesetz über die Errichtung eines Landgerichts in Bad Kreuznach in kraft. Das Amtsgericht Sobernheim wurde dessen Sprengel zugeordnet.

1974 wurde das Amtsgericht Kirn mit dem 18. Landesgesetz zur Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz aufgehoben und sein Sprengel zwischen den Amtsgerichten Kusel, Idar-Oberstein und Sobernheim aufgeteilt.[5]

Seit dem 11. Dezember 1995 trägt die Stadt Sobernheim den Zusatz Bad. Entsprechend änderte sich der Name das Amtsgerichtes auf den heutigen Namen.

Siehe auch

Einzelnachweise

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