Amtsgericht Freudenstadt
Amtsgericht im Bezirk des Landgerichts Rottweil
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Das Amtsgericht Freudenstadt, ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, ist eines von sechs Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichtes Rottweil.

Gerichtssitz und -bezirk
Sitz des Gerichtes ist die Große Kreisstadt Freudenstadt am Ostrand des Nordschwarzwalds. Der Gerichtsbezirk ist 613 km² groß und umfasst das Gebiet der Gemeinden Alpirsbach, Bad Rippoldsau-Schapbach, Baiersbronn, Freudenstadt, Grömbach, Loßburg, Pfalzgrafenweiler, Seewald und Wörnersberg mit insgesamt rund 66.000 Einwohnern.
Das Amtsgericht Freudenstadt ist ferner zuständig für die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren sowie die Familiensachen aus dem Bezirk des Amtsgerichtes Horb am Neckar. Die Aufgaben des Insolvenzgerichtes nimmt das Amtsgericht Rottweil wahr. Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, das als Zentrales Mahngericht auch die Mahnverfahren bearbeitet.
Geschichte
Im Königreich Württemberg wurde 1819 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung umgesetzt und in jedem Oberamt ein Oberamtsgericht gebildet. Entsprechend war Freudenstadt Sitz des Oberamtes Freudenstadt für die Verwaltung und des Oberamtsgerichtes Freudenstadt für die Rechtsprechung. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit Amtsgerichte gebildet. Das Oberamtsgericht Freudenstadt wurde aufgehoben und das Amtsgericht Freudenstadt neu gebildet. Es war dem Landgericht Rottweil zugeordnet. Im Jahr 1880 hatte es 30.133 Gerichtseingesessene und drei Richterstellen.[1]
Gebäude
Das Gericht ist im Stadtzentrum von Freudenstadt im Gebäude Stuttgarter Straße 15 untergebracht. Es entstand 1950 im Rahmen des Wiederaufbaus nach den Kriegszerstörungen von 1945 und steht unter Denkmalschutz, siehe Liste der Kulturdenkmale in Freudenstadt.
Übergeordnete Gerichte
Unmittelbar übergeordnet ist dem AG Freudenstadt das Landgericht Rottweil. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Stuttgart.