Amtsgericht Spaichingen
Amtsgericht im Bezirk des Landgerichts Rottweil in Baden-Württemberg
From Wikipedia, the free encyclopedia
Das Amtsgericht Spaichingen ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von sechs Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichtes Rottweil.
Gerichtssitz und -bezirk
Sitz des Gerichtes ist die Stadt Spaichingen im Landkreis Tuttlingen. Der 225 km² große Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinden Aldingen, Balgheim, Böttingen, Bubsheim, Deilingen, Denkingen, Dürbheim, Durchhausen, Egesheim, Frittlingen, Gosheim, Gunningen, Hausen ob Verena, Königsheim, Mahlstetten, Reichenbach am Heuberg, Spaichingen, Talheim, Trossingen und Wehingen. In ihm leben rund 61.600 Menschen.
Die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren sowie die Familiensachen aus dem Bezirk des AG Spaichingen sind dem Amtsgericht Tuttlingen übertragen. Die Aufgaben des Insolvenzgerichtes nimmt das Amtsgericht Rottweil wahr. Mahnverfahren bearbeitet das Amtsgericht Stuttgart als Zentrales Mahngericht.
Gebäude
Das Gericht ist im ehemaligen königlichen Oberamtsgebäude Hauptstraße 72 untergebracht. Der denkmalgeschützte Altbau wurde 1997 renoviert und erweitert.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Spaichingen ist das Landgericht Rottweil unmittelbar übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Stuttgart.
Geschichte
Im Königreich Württemberg wurde 1819 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung umgesetzt und in jedem Oberamt ein Oberamtsgericht gebildet. Entsprechend war Spaichingen Sitz des Oberamtes Spaichingen für die Verwaltung und des Oberamtsgerichtes Spaichingen für die Rechtsprechung. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit Amtsgerichte gebildet. Das Oberamtsgericht Spaichingen wurde aufgehoben und das Amtsgericht Spaichingen neu gebildet. Es war dem Landgericht Rottweil zugeordnet. Im Jahr 1880 hatte es 18.521 Gerichtseingesessene und eine Richterstelle.[1]