Amtsgericht Horb am Neckar
Amtsgericht im Bezirk des Landgerichts Rottweil in Baden-Württemberg
From Wikipedia, the free encyclopedia
Das Amtsgericht Horb am Neckar ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von sechs Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichtes Rottweil.
Gerichtssitz und -bezirk
Sitz des Gerichtes ist die Große Kreisstadt Horb am Neckar im Nordschwarzwald. Der 257 km² große Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinden Dornstetten, Empfingen, Eutingen im Gäu, Glatten, Horb a. N., Schopfloch und Waldachtal. In ihm leben fast 54.000 Menschen.
Die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren sowie die Familiensachen aus dem Bezirk des AG Horb sind dem Amtsgericht Freudenstadt übertragen. Die Aufgaben des Insolvenzgerichts nimmt das Amtsgericht Rottweil wahr. Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, das als Zentrales Mahngericht auch die Mahnverfahren bearbeitet.
Geschichte
Im Königreich Württemberg wurde 1819 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung umgesetzt und in jedem Oberamt ein Oberamtsgericht gebildet. Entsprechend war Horb Sitz des Oberamtes Horb für die Verwaltung und des Oberamtsgerichtes Horb für die Rechtsprechung. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit Amtsgerichte gebildet. Das Oberamtsgericht Horb wurde aufgehoben und das Amtsgericht Horb neu gebildet. Es war dem Landgericht Rottweil zugeordnet. Im Jahr 1880 hatte es 19.609 Gerichtseingesessene und zwei Richterstellen.[1]
Gebäude
Das Gericht ist gegenüber der Stiftskirche im Gebäude Marktplatz 22 untergebracht.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Horb ist das Landgericht Rottweil unmittelbar übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Stuttgart.