Amtsgericht Rottweil

Amtsgericht im Bezirk des Landgerichts Rottweil in Baden-Württemberg From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Amtsgericht Rottweil ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von sechs Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Rottweil.

Amts- und Landgericht Rottweil (2011)

Gerichtssitz und -bezirk

Das Amtsgericht (AG) hat seinen Sitz in Rottweil, Baden-Württemberg. Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Gemeinden Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Dunningen, Eschbronn, Rottweil, Villingendorf, Wellendingen und Zimmern ob Rottweil mit insgesamt rund 58.000 Einwohnern. Zur herausragenden geschichtlichen Bedeutung Rottweils als Gerichtssitz insbesondere während des Heiligen Römischen Reiches sowie zum Gerichtsgebäude siehe den Artikel zum Landgericht Rottweil.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht ist das Landgericht Rottweil, diesem das Oberlandesgericht Stuttgart, diesem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe übergeordnet.

Geschichte

Im Königreich Württemberg wurde 1819 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung umgesetzt und in jedem Oberamt ein Oberamtsgericht gebildet. Entsprechend war Rottweil Sitz des Oberamtes Rottweil für die Verwaltung und des Oberamtsgerichtes Rottweil für die Rechtsprechung. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit Amtsgerichte gebildet. Das Oberamtsgericht Rottweil wurde aufgehoben und das Amtsgericht Rottweil neu gebildet. Es war dem Landgericht Rottweil zugeordnet. Im Jahr 1880 hatte es 30.823 Gerichtseingesessene und zwei Richterstellen.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

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