Diskussion:Stadt

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National unterschiedliche Kategorisierung: Definition von Stadt bedingt durch Bevölkerungszahl

Es steht im 1. Abschnitt des Lemmas: Während etwa in Dänemark die Untergrenze der Bevölkerungszahl bei einer städtischen Siedlung bei 200 Einwohnern liegt, sind es in Deutschland und Frankreich 2000, in Österreich 5000, in der Schweiz, Italien, Spanien und Großbritannien 10.000 und in Japan 50.000 Einwohner. Ich schlage vor, dass man diesen immer wieder zu eklatanten Missverständnisse führenden Unterschied in einem seperat Betiteltem Abschnitt behandelt. Es gibt auf der Welt noch mehr Nationen, die diesbezüglich andere Kriterien und Entscheidungsrichtlinien haben. mfG --82.192.229.198 22:48, 14. Jul. 2016 (CEST)

In Österreich gibt es keine fixe Einwohnergrenze, ab der man als Stadt gilt. Es gibt viele Städte mit <5.000 Einwohnern, die das Stadtrecht einfach schon lange haben und es wird üblicherweise nicht aberkannt. Siehe Liste_der_Städte_in_Österreich#St.C3.A4dte_.28Gemeinden_mit_Stadtrecht.29. Es gibt eine Grenze, aber der man das Stadtrecht beantragen kann, aber nicht unbedingt muss, daher gibt es auch sehr große Gemeinden ohne Stadtrecht, die größte Marktgemeinde ist wohl Lustenau mit 22.214 Einwohnern, das größte "Dorf" (die offizielle Bezeichnung ist wohl einfach "Gemeinde" ohne Zusatz) Wals-Siezenheim mit 13.243 Einwohnern. --MrBurns (Diskussion) 23:14, 14. Jul. 2016 (CEST)
In Deutschland ist Seevetal mit 40.949 Einwohnern (Ende 2015) wohl die einwohnerreichste Gemeinde in Deutschland, die keine Stadt ist. MfG Harry8 00:13, 23. Sep. 2017 (CEST)
Ja, die Einwohnerzahl bestimmt ja auch nicht, dass man Stadt wird, sondern eine Genehmigung durch die Landesbehörden. Zwar wird meist gesagt, dass nur Städte mit über 3.000 Einwohner Städte werden können, aber das ist nur halb richtig. Heute ist die EW-Grenze von 3.000 EW ein Kritierium für die Genehmigung, aber es spielen auch andere Sachen wie die wirtschaftliche, die zentrale oder die politische Bedeutung eine Rolle. Zudem haben viele Städte in Deutschland ihr Stradtrecht seit dem Mittelalter; so gibt es eine Vielzahl an Städten unter 3.000 EW. Ferner gibt es in Deutschland durch aktionistische Verwaltungsreformen viele Konstrukte wie Seevetal, die über 20.000 EW haben, aber keine Städte sind. Und es gibt Haßloch, das als aus einem Kern gewachsene Ortschaft völlig aus der Reihe sticht.--Leif (Diskussion) 14:52, 23. Sep. 2017 (CEST)

Definition

Tabelle zur Stadtentwicklung im 19. Jahrhundert

Hügeligste Großstadt

Abschnitt "Definition nach Einwohnerzahl" - Den Haag

Einleitung bzw. Definition

Eine Frage zur städtischen Selbstverwaltung

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Überbildert

Auf welcher Grundlage kann man sagen "... ist eine Stadt"?

Bezug unklar

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