Franz Hueber

österreichischer Politiker (NSDAP), MdR, Justizminister From Wikipedia, the free encyclopedia

Franz Hueber (* 10. Jänner 1894 in Grünburg, Österreich-Ungarn; † 10. Juli 1981 in Salzburg) war ein österreichischer Notar, Politiker (Heimatblock), Heimwehrführer, Justizminister und Nationalsozialist.

Franz Hueber

Leben

Franz Hueber absolvierte nach dem Besuch der Volksschule und des humanistischen Gymnasiums von 1912 bis 1918 ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Wien und wurde danach zum Dr. jur. promoviert. Unterbrochen wurde das Studium durch seine Teilnahme am Ersten Weltkrieg von 1914 bis 1918 als Angehöriger der k.u.k. Armee, zuletzt hatte er den Rang eines Oberleutnants inne.[1] Danach war er Notariatsanwärter in Saalfelden und ab 1927 war er als Notar in Mattsee tätig.[2]

Er war Mitglied der völkischen Turnerschaft und schloss sich 1919 der Heimwehrbewegung an. Er gehörte zu den Gründer der Heimwehr im Pinzgau und übte dort ab 1925 die Funktion des Zweiten Landesführers aus. Ab 1929 war er Heimwehrführer im Gau Salzburg.

Von 30. September bis 29. November 1930 war er Justizminister im Minderheits-Wahlkabinett Vaugoin. Ab Anfang Dezember 1930 war er Abgeordneter zum Nationalrat und nach dem Rücktritt Starhembergs Ende Jänner 1931 Fraktionsführer des Heimatblocks.[3] Am 30. Juli 1932 legte er sein Mandat als Abgeordneter nieder,[4] und machte so seinem Nachfolger August Elshuber im Nationalrat den Weg frei für die Zustimmung zu den Vorbedingungen für die Lausanner Anleihe.[5]

Am 28. Juni 1933 trat er aus der Heimwehr aus,[3] um sich vol und ganz in den Dienst der NS-Bewegung des Deutschen Reiches zu stellen. Er trat 1934 der illegalen NSDAP bei und wurde dann nach dem „Anschluss“ rückwirkend mit Eintrittsdatum des 1. Mai 1938 offiziell in die Partei aufgenommen (Mitgliedsnummer 6.114.058).[6][2] Er war Teilnehmer der „Nationalen Aktion“ von Anton Reinthaller und im „Deutsch-sozialen Volksbund“ sowie im deutschnationalen Deutschen Klub engagiert.[7] Gezielt wurde er durch seinen Schwager, Hermann Göring in den von Hitler verfolgten Plan, zur Aufrichtung einer „deutschhörigen Regierung“ und in diesem Zusammenhang, Besetzung des österreichischen Staates durch die deutsche Wehrmacht, einbezogen. Bereits zum 10. März 1938 hatte Hitler den Befehl zur sofortigen Mobilisierung der 8. Armee herausgeben. Daraufhin setzten sich die dazu gehörenden Wehrmachtseinheiten in Richtung deutsch-österreichischer Grenze in Bewegung. Am 10. März 1938 nahm Hueber an der Sitzung des von deutscher Seite eingerichteten Krisenstabes zur Verhinderung der, für den 13. März in Österreich geplanten Volksabstimmung teil. Denn mit diesem Vorschlag, das österreichische Volk zu befragen, war das Ziel der Einverleibung des Nachbarstaates durch das Deutsche Reich ins Wanken geraten. Teilnehmer dieser Beratung waren Adolf Hitler, Hermann Göring, der Minister ohne Geschäftsbereich Edmund Glaise-Horstenau, der als Verbindungsmann zum österreichischen Staatsoberhaupt fungierte und von Hueber selbst. Anschließend überbrachte er der amtierenden österreichischen Regierung unter Kurt Schuschnigg die Forderung Hitlers, zur sofortigen Verschiebung der Volksabstimmung. Bereits am nächsten Tag wurde er als zukünftiger Justizminister in dem dann aufzurichtenden Kabinett nominiert. Der Sturz der österreichischen Regierung erfolgte durch massiven politischen, sowie inzwischen auf militärischen Druck in der Nacht vom 11. zum 12. März. Gipfelpunkt dabei war die Androhung einer sofortigen militärischen Besetzung des Landes durch deutsche Truppen, die bereits an den Landesgrenzen in Alarmbereitschaft standen. Die erfolgte Androhung zur umgehenden Okkupation war Bestandteil des Ultimatums, durch den Stellvertreter Hitlers und deutschen Ministerpräsidenten Hermann Göring per Telefon und über die von ihm beauftragte Mittelsmänner, zu denen Hueber direkt gehörte. Kurz vorher hatte sich Göring nochmalig bei Hitler Gewissheit über den ausgegebenen Einmarschbefehl geholt. Auch nachdem die Nachricht der Auflösung der bestehenden Regierung noch in der Nacht eintraf, war Hitler nicht bereit den Einmarschbefehl zurückzunehmen. Er wollte sich ganz sicher sein, dass der perfide Plan, Österreich dem Machtbereich des Dritten Reiches unterzuordnen und damit den österreichischen Staat zu liquidieren bis zum Ende umgesetzt wird. Damit wurde die immer von ihm in der Öffentlichkeit proklamierte ""evolutionäre Weg"[8] ad absurdum geführt.

In Anerkennung seines Einsatzes bei der Beseitigung der bestehenden Machtverhältnisse in Österreich wurde Franz Hueber am 12. März in den Rang eines SA-Brigadeführers erhoben,[9] ohne vorher Mitglied einer SA-Formation gewesen zu sein. Das entsprach dem Dienstgrad eines Generalmajors. Wenige Stunden nach Rücktritt der österreichischen Regierung erfolgte die Besetzung des Landes durch Wehrmachtsverbände des Deutschen Reiches. Einen Tag später, am 13. März 1938, unterzeichnete Hueber als Teilnehmer des neuen Ministerrates den von Deutschland ausgearbeiteten und vorgelegten „Beschluss über die Wiedervereinigung Österreichs“.[10] Noch am gleichen Tag begannen Sondereinheiten der SS, der Gestapo und des Sicherheitsdienstes (SD) nach vorgefertigten Listen alle missliebigen Personen aus ihren Ämtern zu jagen, zu inhaftieren oder nach ihnen zu fahnden.[11] Insgesamt betraf das 72.000 Österreicher, von denen viele im Konzentrationslager Dachau interniert wurden. Das war der Beginn der Aufrichtung eines deutschen Besatzungsregimes auf dem Territorium Österreichs. Hueber selbst wurde tatsächlich vom 11. März bis 24. Mai 1938 kurzzeitig Justizminister im Kabinett von Arthur Seyß-Inquart. Nach der Reichstagswahl im April 1938 wurde er Abgeordneter des nationalsozialistischen Reichstages und verlegte seinen Wohnsitz nach Berlin. Hier wurde er ab April 1939 als Unterstaatssekretär im Reichsministerium der Justiz untergebracht und leistete während des Zweiten Weltkrieges von 1940 bis 1942 Kriegsdienst bei einer Flak-Abteilung.[2][3] Ab Ende Dezember 1942 übernahm er das Amt des Präsidenten beim Reichsverwaltungsgerichtes.[7]

Nach Kriegsende wurde Franz Hueber 1945 als Kriegsverbrecher interniert und bei einem Gerichtsprozess 1948 in Wien wegen Hochverrats zu 18 Jahren Kerker verurteilt. Doch bereits im Dezember 1950 erfolgte seine vorzeitige Entlassung. Danach war er als Kaufmann in der Privatwirtschaft tätig.[1][3] Bis ins hohe Alter war er Gauobmann des Turnerbunds. Das Land Salzburg verlieh ihm das Verdienstzeichen.[3]

Familie

Franz Hueber war das zweite Kind des Richters, Anton Hueber (1862–1937) und dessen Ehefrau, Gabriele (* 1867). Sein älterer Bruder, Gustav Anton Hueber (1892–1968) war Professor und Direktor eine Mädchenschule in Wien. Sein jüngeres Geschwisterkind war Gabriele Maria Hueber (* 1897). Im September 1920 heiratete er Paula Göring (1890–1960), die Schwester des späteren zweiten Manns im deutschen NS-Staat, Hermann Göring (1893–1946). Durch ihn wurde er ab 1934 gezielt in die illegale NS-Bewegung Österreichs hineingezogen und als Akteur beim Sturtz der amtierenden Regierung Anfang 1938 instrumentalisiert.[12] Aus dieser Ehe ging die Tochter Roswitha Hueber (* 1931), später verehelichte Theurer, hervor.

Literatur

  • Peter Broucek (Hrsg.): Ein General im Zwielicht. Die Erinnerungen Edmund Glaises von Horstenau. Band 2: Minister im Ständestaat und General im OKW (= Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs, Band 70). Böhlau, Wien u. a. 1983, ISBN 3-205-08743-7, S. 114 (Lebenslauf in der Fußnote).
  • Felik Kreissler, Von der Revolution zur Annexion. Österreich 1918 bis 1938, Europa Verlag Wien/Frankfurt/Zürich, 1970;
  • Roman Pfefferle, Hans Pfefferle: Glimpflich entnazifiziert. Die Professorenschaft der Universität Wien von 1944 in den Nachkriegsjahren. V&R unipress, Göttingen 2014, ISBN 978-3-8471-0275-5.
  • Heinz-Dietmar Schimanko: Der Fall Franz Hueber. Görings Schwager vor dem Volksgericht. Ares Verlag, Graz 2021, ISBN 978-3-99081-073-6.
  • Werner Schubert: Quellen zur Reform des Straf- und Strafprozeßrechts. Bd. 2. Protokolle der Großen Strafprozeßkommission des Reichsjustizministeriums (1936–1938); Teil 1. Erste Lesung: Leitsätze, Vorverfahren, Hauptverfahren, Gemeinsame Verfahrensvorschriften (Richter, Staatsanwalt, Beteiligte, Mittel der Wahrheitsforschung, Zwangsmittel), Rechtsbehelfe (Allgemeine Vorschriften, Beschwerde, Berufung), Walter de Gruyter, Berlin/New York 1991, S. XXIII.
Commons: Franz Hueber – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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