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Sven Hüber

deutscher Polizist und Polizeigewerkschafter From Wikipedia, the free encyclopedia

Sven Hüber (* 1964 in Görlitz) ist ein ehemaliger Politoffizier der Grenztruppen der DDR, Erster Polizeihauptkommissar der Bundespolizei und aktueller Vorsitzender des Hauptpersonalrates der Bundespolizei. Von September 2022 bis zu seinem Rücktritt Ende August 2026 war er zudem Stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP).[1][2]

Leben

Werdegang

Hüber wurde 1964 als Sohn eines Eisenbahningenieurs und einer Ingenieurin in Görlitz in der DDR geboren. 1972 siedelte die Familie nach Ost-Berlin um. Hüber absolvierte die Erweiterte Oberschule (EOS) und legte 1983 das Abitur ab.

Nach Eintritt in die NVA studierte Hüber von 1983 bis 1987 Gesellschaftswissenschaften an der Offiziershochschule „Rosa Luxemburg“ der Grenztruppen in Suhl. In seiner Diplomarbeit mit dem Titel Der Bundesgrenzschutz als Instrument imperialistischer Macht- und Herrschaftssicherung[3][4] führte er aus, der Bundesgrenzschutz (heute Bundespolizei) habe im Rahmen der von der Bundesrepublik verfolgten imperialistischen Konfrontationsstrategie den Auftrag, den Sozialismus auszumerzen, wozu auch kriegerische Mittel gehörten.[5] Nach dem Ende der DDR gab Hüber an, er habe die Arbeit „allein zum Zwecke der Erlangung des Diploms gefertigt, ohne davon, was er da geschrieben hat, inhaltlich überzeugt zu sein“.[6]

Im Anschluss an sein Studium, von Ende August 1987 bis zum Fall der Mauer am 9. November 1989, diente er im Grenzregiment 33 (Berlin-Treptow) zunächst als Politoffizier und stellvertretender Kompaniechef, ab Herbst 1988 dann als sogenannter Jugendinstrukteur. Seine Tätigkeit beinhaltete dabei die politische Schulung und Indoktrination der Grenzsoldaten. Vor Gericht sagte Hüber rückblickend, er habe nur Jugend- und Freizeitarbeit der FDJ geleistet.[5] „Das hat unsere Kanzlerin auch gemacht.“[7] Beispielsweise habe er Sommerparties, Jugendtourist-Reisen, kulturelle Veranstaltungen und Solidaritätsaktionen organisiert sowie Beiträge kassiert und FDJ-Sekretäre angeleitet.[5]

Nach der Deutschen Wiedervereinigung konnte Hüber seine Karriere beim Bundesgrenzschutz, der heutigen Bundespolizei, fortsetzen. Hüber ist Erster Polizeihauptkommissar und als Vorsitzender des Hauptpersonalrates (HPR) der Bundespolizei beim Bundesministerium des Innern aktuell vom Dienst freigestellt. In seiner Position ist er Berichterstatter des HPR für den Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst. Er entscheidet also mit, wer in die höchsten Ränge aufsteigt. Außerdem war Hüber seit 1994 stellvertretender Vorsitzender der GdP – Bezirk Bundespolizei. Von September 2022 bis zu seinem Rücktritt Ende August 2026 war er zudem Stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP.[1][2]

Medien und Öffentlichkeit

Einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde Hüber seit 1999 als Polizeigewerkschafter durch Stellungnahmen zu verschiedenen Themen mit Bundesgrenzschutz/Bundespolizei-Bezug, sowohl in Massenmedien (unter anderem Der Spiegel,[8] Focus,[9] Süddeutsche Zeitung,[10] Die Welt,[11] Berliner Morgenpost[12]) als auch durch einen selbst verfassten Artikel in der gewerkschaftseigenen Monatszeitung Deutsche Polizei.[13] Gemeinsam mit dem damaligen Bundesinnenminister Otto Schily trat Hüber im Juli 2002 vor den Journalisten der Bundespressekonferenz auf, außerdem gehörten Gespräche mit hochrangigen Abgeordneten des Bundestages zu seinem Tätigkeitsbereich als hoher Gewerkschaftsvertreter.[5]

Das WDR-Schulfernsehen produzierte 2002 mit Sven Hüber als Zeitzeuge einen Film über Jugend in der DDR, den der Sender für Schüler „ab dem 8. Schuljahr“ empfahl. In dem Film heißt es: „1964 in Görlitz geboren, gehört Sven Hüber zu der DDR-Generation, für die die Mauer und das geteilte Deutschland eine Selbstverständlichkeit, ja fast schon ein ‚Naturereignis‘, ist. […] Nach der Schulzeit meldet sich Sven freiwillig zu den Grenztruppen und startet seine Offizierslaufbahn. Ein Dienst, der nur für ausgewählte Soldaten in Frage kommt, denn die Grenze ist die Achillesferse des Landes.“[14]

Im Berliner Mauer-Museum „Haus am Checkpoint Charlie“ hielt Hüber um 2003 als durch seine ehemalige Führungsfunktion bei den DDR-Grenztruppen ausgewiesener Experte 47 Vorträge über das DDR-Grenzregime und berichtete interessierten Laien von seinen Erfahrungen. Auch in der Berliner Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde, die den deutsch-deutschen Fluchtbewegungen gewidmet ist, hielt er 2003 einen öffentlich angekündigten Fachvortrag.[5]

Im Juli 2026 rief Sven Hüber im Vorfeld der Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 im Hinblick auf eine mögliche AfD-Alleinregierung in einer Gewerkschaftszeitschrift dazu auf, Widerstand gegen eine etwaige AfD-Landesregierung zu leisten in Berufung auf einen „inneren Notstand“.[15] In der digitalen August-Ausgabe der GdP-Mitgliederzeitschrift forderte Hüber unter dem Titel „Steht ein Elefant im Raum … Richtig Nein sagen“, sich auf eine AfD-Regierungsbeteiligung zu wappnen[16]. In seinem Beitrag verwies Hüber auch auf Artikel 91 des Grundgesetzes. Dieser regelt den inneren Notstand. Er führte aus: „Eine AfD-Machtergreifung entbindet keinen Beamten von seinem Eid auf den Schutz der Verfassung, im Gegenteil“. Er schlussfolgert: „Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD! Polizisten können kraft ihres abgelegten Eides keine verfassungsfeindliche Partei wählen, diese unterstützen oder dort mitmachen!“ Mehrere Landesverbände der GdP, darunter Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg, übten in der Folge teilweise Kritik an Hübers Aussagen.[17] So stellte der nordrhein-westfälische Landesverband klar: „Wir distanzieren uns ausdrücklich und vollumfänglich von seiner Wortwahl, seinen Vergleichen und den daraus gezogenen juristisch problematischen Schlussfolgerungen.“ Der Diensteid nehme „unseren Kolleginnen und Kollegen“ nicht das Wahlrecht.[18] Außerdem sei ein „No-Go“ mit der AfD „eine legitime gewerkschaftliche Position, allerdings keine rechtliche Folge des Diensteides“.[17] Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Heiko Teggatz hielt die von Hüber beschriebenen Szenarien für weitgehend unrealistisch und kritisierte die Rolle der GdP als Versuch, „politischen Einfluss auf ihre Mitglieder zu nehmen“.[18]

Rücktritt

Am 26. August 2026 trat Sven Hüber von seinem Posten als stellvertretender Vorsitzender der GdP zurück, nachdem er wegen Vorwürfen aus seiner Zeit als Offizier der DDR-Grenztruppen in Kritik gestanden hatte. Ihm wurde vorgeworfen, dass er einen gefangenen Mauerflüchtling misshandelt habe, indem er ihm seine Pistole in den Mund steckte und ihn gegen den Kopf getreten hätte.[19] Zudem habe er als Politoffizier die Durchsetzung des Schießbefehls an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland aktiv propagiert. Hüber betonte zu seinem Rücktritt, dass er damit Anschuldigungen von der Gewerkschaft fernhalten wolle, aber die Vorwürfe zurückweise. Er strebe rechtliche und gerichtliche Prüfung der Vorwürfe an.[2] Vor Hübers Rücktritt kam es zu einer Austrittswelle in der GdP.[20]

Auseinandersetzungen um DDR-Vergangenheit und Persönlichkeitsrechte

Zwischen 2005 und 2007 geriet Hüber durch einen von ihm angestrengten Rechtsstreit in den Mittelpunkt einer politischen und gesellschaftlichen Kontroverse, die sich um Fragen sowohl der Pressefreiheit als auch der politisch-moralischen Verantwortung ehemaliger Funktionsträger der DDR drehte.

2004 erwähnte Roman Grafe in seinem Buch Deutsche Gerechtigkeit – Prozesse gegen DDR-Grenzschützen und ihre Befehlsgeber, dass Hüber 1989 als Politoffizier im Berliner Grenzregiment 33 (Treptow) diente. In Hübers Abschnitt wurde am 5. Februar 1989 Chris Gueffroy, das letzte Opfer, das durch Waffeneinsatz an der innerdeutschen Grenze ums Leben kam, erschossen.

Grafe gibt Hüber in seinem Buch indirekt eine moralische Mitschuld am Tod des Flüchtlings. Hüber klagte vor dem Landgericht Berlin gegen die Verbreitung des Buches, wies eine Mitverantwortung für die Ermordung Gueffroys von sich und forderte unter Berufung auf seine Persönlichkeitsrechte den Schutz seiner Anonymität: Es gebe kein öffentliches Interesse an der Nennung seines Namens.

Das Berliner Landgericht folgte der Argumentation Hübers und untersagte mit Urteil vom 2. Februar 2006 dem Siedler Verlag die weitere Verbreitung der Publikation. Mit gleicher Begründung wurde der Süddeutschen Zeitung (SZ) eine Berichterstattung über das Verfahren untersagt, auch der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ließ Hüber untersagen, ihn öffentlich zu identifizieren.[3] Ähnliche Unterlassungserklärungen erwirkte Hüber gegen die Berliner Zeitung, das Deutschland-Archiv sowie die Neue Zürcher Zeitung.[6]

Im Dezember 2006 veröffentlichte die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte einen Protestaufruf gegen die Entscheidungen des Landgerichts unter dem Titel „Eine Zensur findet statt – Angriff auf die Pressefreiheit“, der von mehreren Medien aufgegriffen wurde. Ihm schlossen sich die Robert-Havemann-Gesellschaft sowie zahlreiche Künstler, Publizisten, Juristen, Wissenschaftler, Politiker, Polizeibeamte und ehemalige DDR-Bürgerrechtler an – darunter Ralph Giordano, Wolf Biermann, Wolfgang Thierse, Freya Klier, Walter Kempowski, Erich Loest, Heinrich Breloer.[21] Hüber setzte analog der vorigen Unterlassungsklagen erfolgreich durch, dass der öffentliche Aufruf zurückgezogen wurde.[22] Gleichzeitig nahm ihn der Bezirksvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für die Bundespolizei angesichts der Kritik an seinem Vorgehen in Schutz und lobte seinen Vorstandskollegen Hüber gegenüber Unterzeichnern ausdrücklich als einen, der sich „ganz intensiv mit seiner Vergangenheit auseinandergesetzt“ habe.[23]

Der Verlag und Grafe sowie die SZ legten gegen die Entscheidungen des Landgerichts Berufung ein. Im März 2007 wurden daraufhin vom Kammergericht Berlin sowohl das Verbot der namentlichen Nennung im Buch[24] als auch das der identifizierenden Medienberichterstattung[5] aufgehoben.[25][26] Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte im September 2007 eine Beschwerde Hübers gegen die Nichtzulassung der Revision ab. Hüber erhob gegen diese Entscheidung eine Anhörungsrüge, die im November 2007 zurückgewiesen wurde.[27] Laut SZ wurde er in dem Rechtsstreit von der GdP finanziell unterstützt, deren stellvertretender Bezirksvorsitzender Hüber damals war.[28]

Literatur

  • Roman Grafe: Deutsche Gerechtigkeit. Prozesse gegen DDR-Grenzschützen und ihre Befehlsgeber. Siedler, München 2004, ISBN 3-88680-819-X.
  • Regina Mönch: Deutsche Gerechtigkeit. Die zweite Karriere des Politoffiziers. In: FAZ, 5. Dezember 2006.
  • Joachim Güntner: Exempel einer Wende. In: Neue Zürcher Zeitung, 9. Dezember 2006.
  • Tilmann Lahme: Namenlose Mitverantwortung. In: FAZ, 5. Januar 2007.
  • Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte … Ein Buchverbot, ein Gerichtstermin und ein Brief des Schriftstellers Ralph Giordano im Wortlaut. In: Südthüringer Zeitung, 8. März 2007.
  • „Eine Zensur findet nicht statt.“ Angriff auf die Pressefreiheit. von der IGFM 2006 veröffentlichter, im Zuge der juristischen Auseinandersetzung später zurückgezogener Protestaufruf gegen die erstinstanzliche Gerichtsentscheidung
  • Joachim Güntner: Die Geschichte qualmt noch, wer löscht sie? In: Stuttgarter Zeitung, 12. Dezember 2006.
  • Ralf Husemann: „Zivilcourage und Mut“: Die DDR-Vergangenheit eines hohen Bundespolizisten. In: Süddeutsche Zeitung, 18. Mai 2009
  • Heribert Prantl: Wider die Zensur bei der Geschichtsschreibung: Warum man über einen DDR-Offizier, der jetzt ein hoher Bundespolizist ist, ab sofort wieder berichten darf. In: Süddeutsche Zeitung, 18. April 2007

Einzelnachweise

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