Wahlarzt (Österreich)
Niedergelassene Ärzte ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen in Österreich
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Wahlärzte sind in Österreich niedergelassene freiberuflich tätige Ärzte ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Da sich ihre Patienten aber einen Teil der Honorare von den Krankenkassen zurückerstatten lassen können, bilden sie neben den Privatärzten und den Kassenärzten eine dritte Berufsgruppe, die wegen dieser Zwischenstellung eine Art „Hybrid“ darstellt.[1][2] Österreich, das sich durch föderale Strukturen des nationalen Gesundheitssystems auszeichnet[3], ist neben Belgien das einzige EU-Land, welches ein solches System kennt.[4][5]
Entstehung
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG), das die zentralen gesetzlichen Bestimmungen zur Sozialversicherung beinhaltet, ist am 1. Januar 1956 unter der Koalitionsregierung von Bundeskanzler Julius Raab und dem Bundesminister für soziale Verwaltung Karl Maisel in Kraft getreten. Darin wird das erste Mal der Begriff des Wahlarztes erwähnt. In diesem Gesetz steht, dass der Anspruchsberechtigte auch Sachleistungen bei Wahlärzten in Anspruch nehmen darf und dafür eine Kostenerstattung (Refundierung) bekommt.[6] Allerdings war die Art der Kostenerstattung nie klar als Rechtsanspruch geregelt.
Mit der 53. Novelle im Jahre 1996[7] gingen die Kostenträger dazu über, lediglich 80 Prozent des Kassentarifs rückzuerstatten: „Die in dem gegenständlichen Beschluß enthaltene 53. ASVG‑Novelle enthält zur finanziellen Absicherung der Krankenversicherung folgende Maßnahmen (u.a.): Beschränkung der Kostenerstattung für Wahlarzthilfe auf 80 % des Betrages, der bei Inanspruchnahme eines Vertragsarztes vom Versicherungsträger aufzuwenden gewesen wäre.“[8] Erst im Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz (GSBG) 1997 (in Kraft seit 1998) sind die 80 % Kostenersatz als Rechtsanspruch verbindlich geregelt. Begründet wurde diese verminderte Rückerstattung mit dem erhöhten Verwaltungsaufwand im Vergleich zu der Abrechnung der Vertragsärzte. In OGH-Urteilen wurde die Rechtmäßigkeit dieser Vorgangsweise bestätigt.[9] Der Verfassungsgerichtshof bestätigte im Jahr 2000 diese Rechtsansicht.[10]
Eigenschaften
Im Gegensatz zu Kassenärzten haben Wahlärzte entweder nur selektiv Verträge mit einzelnen Krankenkassen oder gar keinen Vertrag mit einem gesetzlichen Krankenversicherungsträger.[11] Sie können den Sitz der Ordination (oberdeutsch für Arztpraxis) ohne Zulassung oder Genehmigung einer Behörde selbst bestimmen. Lediglich der Ordinationsstandort und der Tätigkeitsbeginn müssen der Ärztekammer gemeldet, nicht aber von ihr genehmigt werden. Das Gleiche gilt für Standortverlegungen. Benötigt für die Eröffnung wird ausschließlich die Verleihung des „ius practicandi“ (nach bestandener Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin) oder als Facharzt eines Sonderfaches. Auch die Ordinationszeiten und ihr Leistungsspektrum sind frei wählbar.[12][13]
Für Leistungen, die Kassenärzte nur mit speziellen Zusatzqualifikationen abrechnen dürfen, werden in der Regel von Wahlärzten dieselben Nachweise gefordert. Regelungen, dass bestimmte Leistungen (etwa radiologische Untersuchungen) nur auf Überweisung eines anderen Arztes erbracht werden dürfen, gelten auch für Wahlärzte. Auch eine eventuelle Genehmigungspflicht von Leistungen gilt fort.[14]
Mit der Novelle der Sozialversicherungsgesetze hat die Bundesregierung die eCard-Pflicht für Wahlärztinnen und Wahlärzte festgeschrieben. Bereits ab dem 1. Juli 2024 müssen Wahlärzte Honorarnoten auf elektronischem Wege an die Krankenversicherungsträger übermitteln.[15] Damit ist eine der Forderungen erfüllt, die Ende 2023 „Wahlärzte ohne Absprache mit der Ärztekammer“ gestellt hatten.[16] Außerdem haben sie, wie Kassenvertragsärztinnen und Kassenvertragsärzte, bis spätestens zum 1. Januar 2026 neben der e-card, die e-card-Infrastruktur, den e-Impfpass sowie die „Elektronische Gesundheitsakte ELGA“/e-Medikation zu verwenden. An letztere sind sie bisher noch nicht verpflichtend angebunden.[17]
Mit dieser Regelung wird in die verfassungsrechtlich abgesicherte Erwerbsausübungsfreiheit eingegriffen. Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage führt dazu aus: „Ein solcher Eingriff ist rechtfertigungsbedürftig und einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu unterziehen. Unabhängig von der zu rechtfertigenden Verhältnismäßigkeit trägt eine Übergangsfrist zur Schaffung der technischen Voraussetzungen jedenfalls zur erleichterten Erfüllung dieser bei“. Begründet wird die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs u. a. damit, „dass die Patientin/der Patient ein Recht auf Zugriff auf die eigenen Befunde und die Medikamentenübersicht mittels e-Medikations-Funktion hat“.[18] Diese Regelung findet sich in der konsolidierten Fassung vom 20. Januar 2025 des Ärztegesetzes 1998 § 49, Absatz 7 wieder.[19]
Vergütung
Wahlärzte und Wahlärztinnen können ihre Honorare frei festlegen und sind an keine Ober- oder Untergrenzen gebunden. Eine rechtsverbindliche Gebührenordnung (GOÄ) wie in Deutschland existiert nicht, gegebenenfalls gibt es Empfehlungshonorare der österreichischen Ärztekammern. Eingebürgert hat sich die Praxis, bei der Festlegung der Honorare die Kostenerstattung der Krankenkassen als Orientierungspunkt zu nehmen oder Pauschalsätze zu verrechnen. „Beispielsweise könnten für die Erstordination zwischen 150 und 200 Euro bei Fachärzten und zwischen 80 und 120 Euro bei Allgemeinmedizinern berechnet werden. Eine weitere gängige Methode ist die zeitbasierte Abrechnung... entsprechend der Dauer der Konsultation“.[20]
Im Zuge des wachsenden Finanzierungsdrucks im österreichischen Gesundheitssystem wurde u. a. diese Honorierungsraxis gegen Ende des Jahres 2025 diskutiert.[21] "Geht es nach der ÖGK, sollen Wahlärzte ähnlich wie in Deutschland (anhand der gesetzlich überwachten Gebührensätze der GOÄ[22]) nur noch das Zweieinhalbfache des Kassentarifs verlangen dürfen". Andreas Huss, Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wollte mit dem Vorschlag im Oktober 2025 vermeiden, dass die Wahlordinationen beim Honorar völlig autonom agieren. Naturgemäß war die Ärztekammer dagegen.[23] Der "Zugang zur Privatmedizin weise hohe Hürden auf und der Besuch eines Wahlarztes werde für Patienten ohne Krankenzusatzversicherung immer mehr zu einer finanziellen Belastung. Besonders in der Radiologie (durchschnittlich 268 Euro für ein privates MRT) oder Augenheilkunde müssen neue Geräte ohne Kassenfinanzierung angeschafft werden, die dann direkt auf das Honorar umgelegt werden".[24]
Einkünfte
Nach einer durch begrenzte Datenverfügbarkeit bedingten Studie im Auftrag des Dachverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger aus dem Jahr 2019 waren insgesamt „11.230 der betrachteten ÄrztInnen als WahlärztInnen tätig. Ihre arztrelevanten jährlichen Einkünfte aus SA/GW (Selbständige Arbeit/Gewerbebetrieb) und UA (Unselbständige Arbeit) folgten einer rechtsschiefen Verteilung (Anm.: bei der ist der Modus kleiner als der Erwartungswert). Der Median der Verteilung lag bei EUR 93.147 Euro, der Mittelwert bei EUR 118.904 Euro“.[25]
Kostenerstattung
Patientinnen und Patienten von Wahlärzten bezahlen die medizinische Leistung aus eigener Tasche. Im Gegensatz zu der Regelung etwa in Deutschland erhalten Kassenversicherte in Österreich auch für die Behandlung durch Wahlärzte Leistungen ihrer Sozialversicherung in Form eines Kostenersatzes.[26] Nach Vorlage der bezahlten Arztrechnung erstatten die gesetzlichen Krankenkassen[27] bis zu 80 Prozent des Honorars zurück. Voraussetzung ist, dass es sich um eine wissenschaftlich anerkannte Heilmethode handelt. Ausgangspunkt für die Kostenerstattung ist aber nicht die Höhe des Honorars, das vom Patienten gezahlt wurde, sondern der Tarif, welcher laut Honorarordnung der Vertragsärzte zwischen dem Versicherungsträger und der Ärztekammer vereinbart wurde. Zahlreiche Ausnahmen führen dazu, dass der tatsächliche Rückerstattungstarif oft nur 20 oder 30 Prozent des Kassentarifs ausmacht, denn die Tarife von Wahlärzten sind in der Regel höher als jene von Kassenärzten.[28][29] Die Krankenkassen können auch eigene Wahlarztersatztarife festlegen, die sich von den Tarifen für Kassenvertragsärzte unterscheiden[30].
Die freie Arztwahl wird außerdem durch die Großgeräteplanung eingeschränkt.[31] Für Untersuchungen an Magnetresonanztomographen oder Computertomographen, die vom ÖBIG als Großgerät klassifiziert sind und auf keiner Planstelle gemäß ÖKAP/GGP betrieben werden, müssen die öffentlichen Krankenversicherungsträger ihren Patienten gemäß § 338 Abs. 2a ASVG[32] den Kostenersatz versagen (Wahlarztsperre).
Seit 1. Juli 2024 hat sich die Kostenerstattung nach einem Wahlarztbesuch durch die direkte elektronische Einreichung der Honorarnoten durch die Ärztinnen und Ärzte vereinfacht.[33] In Bezug auf die Wahlarztkosten ist lt. Gesundheitsministerium allerdings für die Patienten "eine Kostentransparenz essenziell".[34]
Zunahme von Wahlarztordinationen
Während im Jahr 2016 die Zahl der Wählärzte, seit 2005, um 43 % gestiegen war[35], waren 2018 österreichweit bereits 64 % der Fachärzte niedergelassene Wahlärzte.[36] Dass die Zahl der Wahlärzte "weiter steigt und steigt"[37] wurde als Zeichen dafür gewertet, dass „die kontinuierliche Abwanderung von Ärzten in den Wahlarztbereich langfristig die Versorgungssicherheit in Österreich gefährden könnte.[38] Dieser starke Anstieg bedeutet, dass immer mehr Mediziner außerhalb des staatlichen Kassensystems arbeiten... Für viele Patienten heißt das konkret: Sie müssen entweder lange auf eine Behandlung beim Kassenarzt warten, da deren Zahl stagniert, oder sie müssen aus eigener Tasche zahlen und versuchen, später eine Rückerstattung von ihrer Krankenkasse zu erhalten“.[39]
Trotz der hohen Arztdichte in Österreich herrscht Ärztemangel[40], denn „die ungesteuerte Tendenz zur Privatisierung der Medizin hat in vielen Ländern den öffentlichen Versorgungsbereich personell geschwächt und die Stellenbesetzungen in sozial schwachen Regionen erschwert. Die Entwicklung der Wahlarztstellen im niedergelassenen Bereich in Österreich ist dafür ein schlagendes Beispiel: Waren im Jahr 2011 noch etwas mehr Kassenstellen als Wahlarztstellen besetzt, übertreffen 2023 letztere mit 11.343 erstere bereits um 3.043. Keiner Ärztin und keinem Arzt kann ein Vorwurf gemacht werden, wenn sie ihr Zieleinkommen und ihre erstrebten Arbeitsbedingungen in einer Privatpraxis leichter verwirklichen können. Logischerweise werden im Versorgungssystem damit aber regionale und soziale Ungleichheiten für die Bevölkerung verstärkt und ein zumindest punktueller Ärztemangel erzeugt.“[41] Eine Studie aus dem Jahr 2025 kommt zu dem Schluss, dass es "aufgrund der hohen Zuzahlungen fraglich ist, ob das Wahlarzt-System die freie Arztwahl für alle Versicherten gleichermaßen gewährleisten kann."[42]
Anhand dieser Entwicklung sehen Fachleute „die medizinische Versorgung in Österreich an einem Kipppunkt: es drohe eine Zwei-Klassen-Medizin“.[43][44] Dem schlossen sich Vertreter der Sozialversicherungen an[45] und weil laut Wiener Ärztekammer "jede zweite kinderärztliche Ordination keine neuen jungen Patientinnen oder Patienten aufnimmt", ging Hanno Settele im September 2025 in einer Dokumentation des ORF 1 der Frage nach: „Sind wir hier also schon nicht nur auf dem Weg zur Zwei- oder gar Dreiklassenmedizin, sondern ist diese eigentlich bereits Realität?“[46] Mit Dreiklassenmedizin ist gemeint, die Gruppe der einfach Versicherten (die sich den Wahlarztbesuch leisten können), diejenigen die das finanziell nicht können und die Zusatzversicherten. Anhand der internen Konflikte an der Meduni Graz und der Millionen, die ins LKH Bad Aussee flossen (mit jährlich nur 500 Operationen in der chirurgischen Abteilung) glaubt die "Kleine Zeitung" eine weitere Gruppe auszumachen, nämlich: "jene die Schlüsselpersonen kennen" und kommt zu dem Schluss "Die wachsende Privatmedizin höhlt das öffentlich solidarisch finanzierte Gesundheitssystem aus, in dem die Medizin zu einem gewinnorientierten Geschäftsmodell geworden ist".[47] Völlig anderer Ansicht war die frühere Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky die keine Anzeichen für ein Zwei-Klassensystem sah[48] und im Standard vom 31. Januar 2026 meinte: "Wir brauchen einen österreichweiten, wirtschaftlich korrekten Gesamtvertrag für Kassenärzte". Wahlärzte seien mithin "die Folge eines maroden Kassensystems - und nicht ihre Ursache", behauptete bereits im Jahr 2023 ein oberösterreichischer Facharzt.[49]
Reformbestrebungen
Nachdem SPÖ-chef Andreas Babler im Januar 2024 bekanntgegen hatte, "dass er Wahlärzte und Wahlärztinnen dazu verpflichten will, auch Patienten und Patientinnen nach Kassentarif zu behandeln, wenn es für diese keinen Facharzttermin im öffentlichen Gesundheitssystem gibt", ein Vorschlag, den bereits Peter Hacker im April 2023 vorgetragen hatte[50], gab es Kritik: "Nicht die Wahlärzte dürften für das „Versagen der Kassen büßen" (NEOS) und die FPÖ verortete den Ursprung der Idee in der „marxistischen Gesinnung“ des SPÖ-Chefs".[51] Auf Grund der ungelösten Problematik empfahl der Rechnungshof (RH) dann im August 2025 eine "Entmachtung der Landesärztekammern"[52], worauf sich die Ärztevertreter gegen die "drastischen Maßnahmen des Rechnungshofes" wehrten, der eine baldige Einigung beim Gesamtvertrag anstrebte: "Das Gesundheitsministerium solle nämlich eine Regierungsvorlage vorbereiten zur Änderung der Rahmenbedingungen, etwa mit dem Entfall der Zustimmung der einzelnen Landesärztekammern“.[53] Der Bericht des Rechnungshofs, der kritisiert, dass seit 2019 kein bundeseinheitlicher Gesamtvertrag zwischen ÖGK und der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) erreicht wurde, und der eine nachhaltige Finanzierung der Gesundheitskasse ÖGK sicherstellen und die Privatmedizin zurückdrängen will, wurde im Dezember 2025 veröffentlicht.[54]
Darauf schlug im Januar 2026 Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ), in der "ORF-Pressestunde" in einem Positionspapier, analog zum Regierungsprogramm vor, dass Wahlärzte zehn bis 15 Prozent ihrer Kapazität für die Betreuung von Kassenpatienten aufwenden und dafür auch nur den Kassentarif erhalten sollen.[55] Unterstützung kam von Bundesministerin Korinna Schumann, um das "Private" zurückzudrängen: „Ich bin eine Verfechterin des öffentlichen Gesundheitssystems, das allen zur Verfügung steht – egal, wie viel sie verdienen.“ Zeitgleich konterte ÖÄK-Kurienobmann Edgar Wutscher: Anstatt Wahlärzte zu zwingen, zum Kassentarif zu arbeiten, müsse man sich überlegen, warum Wahlärzte so beliebt seien und der Kassenbereich eben weniger ideal laufe. „Wir müssen die Kassenpraxis attraktiver gestalten. Da sind wir gerne bereit, gemeinsam etwas aufzustellen.“ Eine andere Idee kam vom amtierenden Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz Anton Mattle (ÖVP): das Gesundheitswesen könnte zum Bund wandern und die Länder könnten im Gegenzug ein Veto-Recht bekommen.[56]
Einen Tag später wurde der SPÖ Vorstoß in der Presse abgewogen: Um Wartezeiten zu verkürzen, sollen freiberufliche Wahlärzte "notfalls" dazu verpflichtet werden, in einem gewissen Ausmaß Patienten zu Kassenkonditionen zu behandeln. „Eine solche Regelung müsste sehr clever ausgestaltet sein, um eine mögliche Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof zu überleben“, sagte der Wiener Medizinrechtler Karl Stöger und Thomas Czypionka, IHS-Gesundheitsökonom[57], sah die 15-Prozent-Quote sehr wohl als eine starke Einschränkung der Erwerbsmöglichkeiten der Wahlärzte. Es wäre wohl besser, sich mit der Ärztekammer zusammenzusetzen und auszuloten, ob es Wahlärzte gebe, die von sich aus auch Kassenpatienten behandeln wollen. Die geplante Zuweisung via Gesundheitshotline 1450 ist für ihn hingegen vorstellbar, vor allem wenn sie über die Online-Version erfolgt. Von der Ärztekammer kam erwartungsgemäß ein klares Nein: „Der Vorschlag löst das Grundproblem in der kassenärztlichen Versorgung nicht“, sagt Präsident Johannes Steinhart zum KURIER. „Der Ansatz muss sein, den kassenärztlichen Bereich wieder so attraktiv zu machen, dass Ärzte gerne darin arbeiten und die Gesundheitskasse ihrem Auftrag der Versorgung der Bevölkerung mit genügend Kassenärzten nachkommen kann.“ Auch die NEOS "lehnen das gänzlich ab“, so ihr Gesundheitssprecher Christoph Pramhofer auf Ö1. „Es kann nicht sein, dass wir einem freien Beruf vorschreiben, zu welchen Tarifen er Patienten behandeln muss", was bemerkenswert ist, so der Kurier[58], steht doch das Modell im Regierungsprogramm, und ist in Deutschland für Privatärzte durch die GOÄ gängige Praxis: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für ärztliche Tätigkeit in einer Gebührenordnung zu regeln. In dieser Gebührenordnung sind Mindest- und Höchstsätze für die ärztlichen Leistungen festzusetzen. Dabei ist den berechtigten Interessen der Ärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen.“[59]
Dass gemeinsame Anstrengungen möglich, gar eine Einigung unter Sozialpartnern nahe sein könnte, wird Ende März äußerst fraglich, nachdem Gesundheitsministerin Schumann mit Blick auf Wahlärzte Überlegungen zu Honorarobergrenzen angestellt hatte.[60] Die Ärztekammer kritisierte nämlich den "Dauerangriff auf Wahlärzte": "Zwangsmaßnahmen" seien "ganz schwierig" – egal ob das nun Wahlärzte betreffe oder darum gehe, Absolventen des Medizinstudiums zu Arbeitsdiensten zu verpflichten. "Wir sind ein freier Beruf", so Präsident Steinhart. Patientinnen und Patienten hätten das Recht, von Ärztinnen und Ärzten behandelt zu werden, die nicht unter ökonomischem Druck oder politischem Zwang stehen. Die Ärzteschaft wiederum habe das Recht, ohne Zwangsverpflichtungen durch die Politik zu arbeiten. Deutlicher wurde Vizepräsident Wutscher: Es habe keinen Sinn – wie von der SPÖ und Ministerin Schumann gefordert – Wahlarzthonorare zu deckeln und Wahlärzte zur Behandlung von Kassenpatienten zu verpflichten. "Diese sozialistisch - sozialpolitische, parteipolitische Einstellung hat in der Gesundheitspolitik nichts zu suchen."[61]
Unterstützung erfuhren Steinhart und Wutscher durch die Vize-Obfrau der Kurie niedergelassener Ärzte[62], Hausärztin Naghme Kamaleyan-Schmied, die als Nachfolgerin von Präsident Steinhart gehandelt wird.[63] In dem APA-Bericht "Dauerangriff auf Wahlärzte" verwies sie darauf; dass "viele Ärzte ins Wahlarztsystem wechseln würden, weil sie dort dem einzelnen Patienten mehr Zeit widmen können, was im Kassensystem aufgrund der Bedingungen oftmals nicht möglich sei", eine Argumentation im Hinblick auf die Patienten, welche die Vorteile für Wahlärzte nicht benennt: "Termine können flexibler gestaltet und individuell angepasst werden, komplexe Abrechnungsregeln und hoher Dokumentationsaufwand entfallen und Wahlarzt-Honorare lassen sich selbst gestalten, im Kassensystem sind sie fix."[64]
Status Mitte 2026
Nachdem ein bundeseinheitlicher Gesamtvertrag zwischen ÖGK und ÖÄK seit 2019 nicht zustande kam und die ÖGK im Jahr 2023, bei ca. 551 Millionen Euro eingereichten Wahlarztrechnungen, ca. 208 Millionen Euro erstattet hatte[65], wurde im März 2026 bekannt, dass im Rahmen des ÖGK-Sparprogramms ab Mai weitere Leistungen gekürzt und Selbstbehalte erhöht werden. Die Änderung ihrer Satzung wurde am 19. Februar von der Hauptversammlung beschlossen, aber den Patienten nicht mitgeteilt, was vom Österreichischen Seniorenbund und vom Grünen-Bereichssprecher für Gesundheit Ralph Schallmeiner kritisiert wurde. Er forderte zudem eine Nutzung des von Bund und Ländern geschaffenen Gesundheitsreformfonds, um einen solchen "Griff ins Geldbörserl der Kranken und Versicherten für zu verhindern". Gesundheitsministerin Korinna Schumann wies die Kritik an der Informationspolitik der ÖGK zurück. "Diese sei ein Selbstverwaltungskörper und könne im eigenen Wirkungsbereich ihre Satzung ändern. Das Ministerium müsse Änderungen formal genehmigen, dürfe dies aber nur ablehnen, wenn sie rechtswidrig oder grob zweckwidrig sind".[66]
Der Vorschlag von Schallmeiner bedeutet, dass die Systemproblematik mit Hilfe des Steuerzahlers gelöst werden soll. Zwar sind rund 82 Prozent der in Österreich lebenden Menschen (7,6 Millionen) bei der ÖGK versichert[67], eine solche Maßnahme dürfte aber auf Grund der schwierigen Haushaltslage und einer Verschuldung von 45.349 pro Person (Stand 2025)[68], bzw. 57.269 Euro (Stand 8. April 20262)[69] nicht umsetzbar sein.
Die wiederholten Forderungen der Österreichischen Ärztekammer, den Status der Wahlärzte beizubehalten und mehr Kassenarztstellen zu schaffen, würde wiederum zu Lasten der ÖGK-Mitglieder, bzw. durch Förderungsmaßnahmen, wie unter der Vorgängerregierung Anfang 2025 beschlossen, auch zu Lasten des Steuerzahlers gehen.[70] Sie würde außerdem bedeuten, dass sich langfristig eine Einkommensverschiebung zu Ungunsten der Wahlärzte ergeben würde, die bereits weniger als ihre Kollegen mit ÖGK-Vertrag verdienen.[71] Der Vorschlag von ÖGK-Obmann Andreas Huss, das frei zu gestaltende Wahlarzthonorar künftig auf nicht mehr als das Zweieinhalbfache des Kassentarifs begrenzen[72], ist der Versuch einer Balance zwischen Interessen der Ärzte und der Patienten. Zu berücksichtigen ist, "dass eine Angleichung der Vergütungsstruktur eine wesentliche Voraussetzung zur Gleichbehandlung gesetzlich und privat versicherter Patienten ist. Das gilt etwa für die Niederlande, wo Vergütungen in den beiden Systemen schon Ende der 80er-Jahre angeglichen wurden. Außerdem lösten die Niederländer die überkommene Aufteilung des Krankenversicherungsmarktes auf, die - ähnlich wie in Deutschland - systematisch dazu geführt hatte, dass die PKV im Schnitt jüngere und besser verdienende Mitglieder hatte als die gesetzlichen Kassen."[73] Mit Beginn des Jahres 2006 entfiel dort nämlich in der Krankenversicherung der klassische Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
Noch im April 2026 war unklar, wie der Ausbau der niedergelassenen Versorgung im Rahmen der Gesundheitsreform[74] unter Einbindung der föderalen Landesärztekammern gelingen könnte ohne Regulierungspotential der Bundesregierung, das in vielen europäischen Ländern vorhanden ist. Immerhin verlautete „nach dem Gipfel Ende des Vorjahres, dass eine Expertengruppe drei Optionen für eine Bündelung der Finanzierungsströme sowie Struktur- und Kapazitätsplanung erarbeiten soll, wobei der niedergelassene, stationäre und ambulante Bereich verschränkt werden sollen.“ Eine politische Einigung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden war bis Juni 2026 angestrebt worden.[75]
Kurz darauf erfolgte die Veröffentlichung des Bundesrechnungshofes "Gesundheitssystem 2040" mit Reformvorschlägen für Versorgungsstrukturen und für die Finanzierung und Steuerung.[76] Obwohl im März 2026 der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Johannes Steinhart, gegen den Vorschlag von Gesundheitsministerin Schumann nach weiteren Einschränkungen für Wahlärzte Stellung bezog und forderte "nicht wieder auf Wahlärzte loszugehen" und stattdessen mehr Kassenarztstellen zu schaffen, tauchte diese Thematik in den Reformvorschlägen des Rechnungshofes nicht auf. Allerdings wird festgestellt, dass der "Aufbau von Versorgungsalternativen im ambulanten Bereich nicht ausreichend vorangeschritten ist und Spitalsambulanzen und niedergelassener Bereich nicht genügend abgestimmt werden." Auch beim Austrian Health Forum war ein Konsens in punkto Gesundheitsreform von Staatssekretärin Königsberger-Ludwig, ÖGK-Obmann McDonald und Ärztekammer-Präsident Steinhart außer Sichtweite. Letzterer wiederholte seine Kritik an den "Bestrebungen Wahlärzte für die kassenärztliche Versorgung einzuspannen".[77]
In den gesundheitspolitischen Entscheidungen der "Reformpartnerschaft" soll deshalb die Primärversorgung "zur zentralen Drehscheibe des Systems" werden. Zusätzlich soll die Gesundheitshotline 1450 massiv ausgebaut und zur Beratungs- und Steuerungsstelle werden.[78] Inwieweit die oft gestellte Forderung bei zuvielen Wahlarztordinationen mehr Kassenarztstellen zu schaffen damit erfüllt werden kann blieb offen.
Mit der Bekanntgabe der Regierungsbeschlüsse für Die Reformpartnerschaft 2026 am 30. Juni soll aber in punkto Gesundheit eine "politische Weichenstellung" erfolgen.[79] Zu diesem Themenkomplex, fielen die Reaktionen gemischt aus. "Es sei nicht der große Wurf", so ÖGK-Obmann Huss, der aber trotzdem die Gesundheitsreform verteidigt: "Wenn sich Wartezeiten verkürzen, wenn die Qualität der Versorgung verbessert wird, dann sei etwas erreicht, und darauf ziele die Reform ab, so seine Aussage in der ZiB. Gastgeber Martin Thür war das zu wenig: "Österreich hat so viele Ärztinnen und Ärzte wie kein anderes Land in der EU, wir liegen auf Platz drei der Länder mit der höchsten Krankenhaushäufigkeit. Das System ist extrem teuer und doch leben die Österreicherinnen und Österreicher bei weitem nicht länger als woanders und müssen privat sehr, sehr viel Geld für Wahlärzte ausgeben"[80][81].
Kurz nachdem ein bekannter Fachjournalist die Gesundheitsreform mit dem Schwerpunkt auf Primärversorgungszentren "einmal mehr als kolossal gescheitert" bezeichnete[82], berichtete die Lokalpresse, dass ein ein Grazer Wahlarzt den "Negativtrend bricht und Kassenarzt wird". Er freue sich, so der Augenarzt, daß er jetzt "alle, unabhängig von Vermögens- und Einkommensverhältnissen – behandeln kann" und kritisierte außerdem "die Vierklassenmedizin in Österreich, die sich durch die vier gesetzlichen Versicherungen ergibt".[83]
Die Aussage einer "Vierklassenmedizin" ist verwirrend, da meistens von einer "Dreiklassenmedizin" berichtet und gefragt wird, "warum die Menschen - trotz Zusatzversicherung - heute immer öfter und lieber in eine Wahlarztpraxis gehen?"[84] Die Erklärung: die erste Aussage bezieht sich auf die vier gesetzlichen Krankenkassen und die zweite auf die drei Ärztekategorien (Privat-, Wahl- und Kassen-/Vertragsarzt). Beide Begriffe in Kombination signalisieren eine österreichisches Phänomen (das weder in der Schweiz noch in Deutschland existiert), denn zu den berufsbedingten Zwangsmitgliedschaften gesellt sich trotz "freier Arztwahl" ein mangelbedingter Drang zu den Wahlärzten, weil es nicht genügend Kassenärzte gibt. Das führt, so die ironisch zutreffende Aussage eines Chirurgen, zu einer weiteren Art der "Dreiklassenmedizin", zu Patienten ohne und zu solchen mit Zusatzversicherung, "dann hat man es besser. Am besten hat man es, wenn man zusatzversichert ist und jemanden kennt" (Zitat aus Kurier vom 4. Februar 2026), das sei das "in Östereich bekannte Vitamin B." (Zitat aus dem Podcast).[85]
Da die ÖGK-Kassentarife für Ärzte im Vergleich zu den Honorarordnungen der Versicherungsträger BVAEB, SVS und KFA am niedrigsten angesetzt sind, bleibt für ÖGK-Pflichtversicherte in absoluten Zahlen der höchste Eigenanteil (Selbstbehalt) bei Spezialuntersuchungen.[86]
Das wiederum führt dazu, dass die Mehrzahl der Österreicher bereit ist diesen Nachteil durch Zusatzversicherungen zu egalisieren. Während 2015 noch die Mehrheit der Österreicher gegen private Krankenversicherung waren[87], "wuchs der Anteil der Personen mit privater Zusatzversicherung bis 2024 um 69.000. Mittlerweile sind österreichweit 3,5 Millionen Menschen privatversichert. Das sind 39 Prozent der Bevölkerung – in einzelnen Bundesländern wie etwa Kärnten (51 Prozent), Salzburg (49 Prozent) und Wien (46 Prozent) sind es sogar noch mehr"[88]. Das entspricht einem Plus von 500.000 Privatpatienten in zehn Jahren, Tendenz steigend[89], wozu die Boulevardpresse, eine weitere Kategorie entdeckt und in Bezug auf die "Zweiklassenmedizin" (Privat- und Kassenpatienten), titelt: "Halb Österreich ist privat versichert".[90]
Es bleibt daher abzuwarten, inwieweit die Gesundheitsreform 2026 mit den geplanten Maßnahmen die Ungleichheit in Bezug auf die Anzahl der Wahl- und Kassenarztstellen beseitigen wird. "Wahlärzte in das Netz (der PVE´s) einzubinden ist legitim. Allerdings stellen sie im zersplitterten Versorgungsdickicht eine vergleichsweise verlässliche Säule dar. Derzeit laufen ermutigende Versuche, im Rahmen freiwilliger Selbstverpflichtung Kassenpatienten in Wahlarztpraxen zu versorgen".[91] Was die Deckelung der Wahlarzthonorare anbelangt, so ist das Thema vom Tisch. Das deutete sich bereits Ende Oktober 2025 an, als im Vergleich mit Deutschland, wo es eine Deckelung, aber keine Wahlärzte gibt, die Experten, eine Ökonomin und ein Jurist konstatierten, das "dies kein Sündenfall wäre, solange sich ein diesbezügliches "Gesetz in Rahmen der Verfassung befindet". Voraussetzung sei "die Verhandlungsbereitschaft zwischen den Akteuren - also Politik, Ärztekammer und Krankenkassen". Seitens der Regierung, so die damalige Abfrage, "blieb man vage - hier könne man noch keine Auskünfte geben".[92]
Weblinks
- Michael Straub: Organisation des österreichischen Gesundheitswesens (Leseprobe), in: "Praxisleitfaden Recht im Gesundheitswesen", Linde Verlag, Wien 2017
- Florian Bachner, Julia Bobek er al.: Das österreichische Gesundheitssystem - Akteure, Daten, Analysen, Hrsg.: Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme und Gesundheitspolitik und der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), Auflage 2019 (PDF)
- Janina Maier: Wahlarzt in Österreich - Definition, Ausbildung und Beruf, Magazin „praktischArzt“, 13. Mai 2020
- Karl Stöger: Das Gesundheitssystem in Österreich ist nicht gerecht, You Tube Video, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien, 12. November 2024
- Ärztemangel in Österreich: immer weniger Kassenärzte, dafür mehr Wahlärzte und Privat-Versicherte, in: Kontrast.at, 29. November 2024
- T. Czypionka, M. Reiss, Chr. Stegner Einkünfte von Ärztinnen und Ärzten in Österreich, Eine Analyse anhand von Lohn- und Einkommensdaten – Update 2022, Studie im Auftrag des Dachverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger, Dezember 2024
- Kassen-, Wahl- oder Privatarzt?, Website GESUNDheit.GV.AT, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK), 2025
- Gesundheit anderswo - Österreich: Pflichtkasse trifft auf Wahlarztpraxis, Website „klartext“, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 2025
- Dok 1: „Weiße Kittel - Rote Zahlen: Unser Gesundheitssystem“, Reportagen & Dokus in: ORF 1, Erstausstrahlung am 17. September 2025, 20:15
- Kurt Bayer: Warum das Wahlarztsystem geändert werden sollte, in: Der Standard, 25. August 2025
- Sebastian Arthofer: Wahlarzt versus Kassenarzt: Alle aktuellen Statistiken im Überblick, in: Website "krankenversichern.at", 30. September 2025
- Christian Böhmer, Johanna Hager: "Wir haben in Österreich eine Drei-Klassen-Medizin", You Tube Video, Interview mit Veith Moser in: "Die Milchbar" (Kurier), 3. Februar 2026