Benutzer:Kay Jacobs

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Mein Name ist Kay Jacobs und ich habe das Privileg, in der Weltkulturstadt Lübeck geboren und aufgewachsen zu sein und in dieser schönen Stadt leben zu dürfen. Bislang habe ich hin und wieder kleinere Bearbeitungen als unangemeldeter Benutzer im Bereich Politik und jüngere Geschichte vorgenommen. Ich hoffe, dass ich nach meiner Frühpensionierung als Studiendirektor an einem Gymnasium in der Nähe Lübecks ein wenig mehr Zeit habe, um hier auch als angemeldeter Benutzer sinnvoll tätig werden zu können.

Früher gehörte ich der Anti-Atomkraftbewegung an, bevor ich mich den Grünen zuwandte und dort auch - neben der gewerkschaftlichen Arbeit bei der GEW - aktiv war. 15 Jahre später trat ich aus der grünen Partei aus. Gegenwärtig wähle ich Die Linke.

Ich habe mich schon frühzeitig in Projekten zur Integration der Migrantinnen und Migranten in der BRD engagiert, insbesondere auch in Stadtteilprojekten unterschiedlicher Vereine. Augenblicklich bin ich ehrenamtlich in einem staatlichen Projekt tätig, das Flüchtlingen aus der Dritten Welt die deutsche Sprache näher bringen möchte, da sie der Schlüssel zum Zugang zur Gesellschaft ist.


Autorenportal

Das Autorenportal gibt einen Überblick über die organisatorischen Seiten rund um die Artikel. Neulinge finden auf der Willkommensseite Informationen, wie sie sich beteiligen können (Einsteiger-Infos als PDF i). Für Experimente gibt es die Spielwiese, und Fragen kann man unter Fragen zur Wikipedia stellen.

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Review des Tages

Gängiger Fall der Unfallflucht: abgefahrener Spiegel eines geparkten Fahrzeugs

Mit Unfallflucht wird in Deutsch­land das uner­laubte Entfernen eines Unfall­be­tei­ligten vom Ort eines Verkehrs­un­falls bezeichnet, ohne die gesetz­lich gefor­derten Fest­stel­lungen zu seiner Person, seinem Fahr­zeug und seiner Betei­li­gung zu ermög­li­chen. Die Straf­bar­keit ist in § 142 Straf­ge­setz­buch gere­gelt und dient vorrangig dem Schutz der zivil­recht­li­chen Ersatz­an­sprüche von bei Verkehrs­un­fällen Geschä­digten, weshalb Unfall­be­tei­ligten Warte‑ und Mitwir­kungs­pflichten aufer­legt werden. Der Tatbe­stand setzt einen Unfall im öffent­li­chen Straßen­ver­kehr mit nicht uner­heb­li­chem Personen- oder Sach­schaden voraus, erfasst alle poten­ziell beitra­genden Betei­ligten und knüpft an vorsätz­li­ches Entfernen bzw. an das Unter­lassen gebo­tener nach­träg­li­cher Fest­stel­lungen an. Die Sank­tionen reichen von Geld­strafe bis zu Frei­heits­strafe von drei Jahren und können Neben­folgen wie Fahr­verbot, Entzie­hung der Fahr­er­laubnis und eintra­gungs­pflich­tige Maßnahmen im Fahr­eignungs­re­gister nach sich ziehen. Krimi­nal­sta­tis­tisch wird die Norm als Massen­phä­nomen mit hohem Dunkel­feld ange­sehen, wobei der über­wie­gende Teil der Fälle Unfälle mit reinen Sach­schäden betrifft und insbe­son­dere die Siche­rung von Beweisen für spätere zivil­recht­liche Verfahren proble­ma­ti­siert wird. In der straf­rechts­wis­sen­schaft­li­chen Diskus­sion ist die Vorschrift seit langem umstritten, insbe­son­dere wegen unbe­stimmter Tatbe­stands­merk­male, des Span­nungs­ver­hält­nisses zum Verbot der Selbst­be­las­tung und der Frage nach einer weiter­ge­henden Entkri­mi­na­li­sie­rung gering­­giger Sach­scha­dens­fälle.

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28.03.2026 Führung Möhlstraße: Jüdisches Nachkriegsleben (WikiMUC)
28.03.2026 Stammtisch Zürich im Anschluss an das Atelier in der Uni-Bibliothek
28.03.2026 Stammtisch Dresden

Weitere Veranstaltungen finden regelmäßig in den lokalen Räumen (2026: Berlin, Hannover, Köln, Fürth, Neu-Ulm, München) statt.

Tipp

In der formalen Logik ist eine „Oder-Verknüpfung“ entweder einschließend () oder ausschließend () definiert. In der Sprache gibt es keine solch klare Trennung. Die Konjunktion oder kann sowohl einschließend als auch ausschließend verwendet werden.

Beispiel (einschließend): „In der Wikipedia kannst du Artikel schreiben oder bebildern.“ Du kannst aber auch beides tun.
Beispiel (ausschließend): „Kopf oder Zahl?“ Der Befragte soll sich für eine von zwei Möglichkeiten entscheiden.

Möchte man die ausschließende Bedeutung betonen, also dass nur eine von beiden Möglichkeiten in Frage kommt, kann man die Formulierung entweder … oder verwenden:

Beispiel: „Ich möchte den Artikel entweder schreiben oder bebildern“. Beides zusammen wäre mir zuviel.

Möchte man hingegen die einschließende Bedeutung betonen, kann man dies durch und/oder (ohne Leerzeichen vor und nach dem Schrägstrich) tun:

Beispiel: „Ich werde den Artikel schreiben und/oder bebildern“. In jedem Fall tue ich eines von beidem, vielleicht auch beides.

Notwendig sind solche Betonungen allerdings nur, wenn die ein- oder ausschließende Bedeutung nicht bereits aus dem Kontext hervorgeht.


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