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Landgericht Laubach

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Das Landgericht Laubach war von 1822 bis 1879 ein erstinstanzliches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der Provinz Oberhessen des Großherzogtums Hessen mit Sitz in Laubach.

Gründung

Ab 1821 trennte das Großherzogtum Hessen auch auf der unteren Ebene die Rechtsprechung von der Verwaltung.

Die bisher von den Ämtern wahrgenommenen Aufgaben wurden Landräten (zuständig für die Verwaltung) und Landgerichten (zuständig für die Rechtsprechung) übertragen.[1] Infolge der in den Solmsischen Besitzungen Oberhessens erst 1822 durchgeführten Trennung von Justiz und Verwaltung kam es zur Bildung des Landgerichts Laubach so erst mit einem Jahr Verspätung.[2] Dessen Bezirk wurde aus den solmsischen Ämtern Laubach, Utphe und der Gemeinde Einartshausen, einer Exklave der Grafschaft Solms-Rödelheim, gebildet. Die Grafen von Solms-Laubach ließen ihre Rechte hier nun durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben.[3]

In den standesherrlichen Gebieten der Provinz Oberhessen bestanden zunächst weiterhin Justizkanzleien für Verfahren zweiter Instanz in Büdingen (für das ehemalige Fürstentum Isenburg) und Hungen (für Solms). Dem übergeordnete Instanz war das Hofgericht Gießen. Auf das Recht der Gerichtsbarkeit zweiter Instanz verzichteten die Grafen von Solms 1823.[4] Die letzten standesherrlichen Privilegien wurden erst in der Märzrevolution 1848 mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 beseitigt.[5]

Bezirk

Weitere Informationen Gemeinde, Herkunft ...
GemeindeHerkunftZugangAbgangNach
Hof Arnsburg 1822 1848 Landgericht Lich
Einartshausen Grafschaft Solms-Rödelheim 1822 1849 Landgericht Schotten
Freienseen Amt Laubach 1822
Gonterskirchen Amt Laubach 1822
Ilsdorf Amt Laubach 1822 1853 Landgericht Grünberg
Inheiden Amt Utphe 1822 1848 Landgericht Hungen
Ort Klein-Eichen Landgericht Grünberg 1853
Lardenbach Amt Laubach 1822
Laubach Amt Laubach 1822
Ruppertsburg Amt Laubach 1822
Trais-Horloff Amt Utphe 1822 1848 Landgericht Hungen
Utphe Amt Utphe 1822 1848 Landgericht Hungen
Wetterfeld Amt Laubach 1822
Wohnbach; Amt Utphe 1822 1848 Landgericht Hungen
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Weitere Entwicklung

Zum 1. November 1848 wurden eine Reihe von Orten (siehe Übersicht) an das Landgericht Hungen und der Hof Arnsburg mit der Bergermühle[6] an den Landgericht Lich abgegeben.[7]

Zum 1. Juni 1849 wurde Einartshausen an das Landgericht Schotten abgegeben.[8]

Durch die umfassende Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen 1853[9], die zum 15. Oktober 1853 in Kraft trat[10], kam es zu einem Gebietstausch mit dem Landgericht Grünberg: Während Klein-Eichen neu zum Sprengel des Laubacher Landgerichts kam, wurde Ilsdorf nach dorthin abgegeben.

Ende

Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Landgerichte auf. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte.[11] So ersetzte nun das Amtsgericht Laubach das Landgericht Laubach. „Landgerichte“ nannten sich nun die den Amtsgerichten direkt übergeordneten Obergerichte. Das Amtsgericht Laubach wurde dem Bezirk des Landgerichts Gießen zugeordnet.[12]

Richter

Literatur

Einzelnachweise

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