Landgericht Kronach

Landgericht älterer Ordnung im Kurfürstentum und Königreich Bayern (1803–1879). From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Landgericht Kronach war ein von 1804 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Kronach im heutigen Landkreis Kronach. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Gebäude des Landgerichts und danach des Amtsgerichts Kronach (2012)

Geschichte

Im Jahr 1804 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Kronach errichtet. Dieses wurde nach der Gründung des Königreichs Bayern dem Mainkreis zugeschlagen, ab 1817 zum Obermainkreis und ab 1838 zu Oberfranken.

Das Landgericht Kronach wurde überwiegend aus Gebieten gebildet, die vor dem Reichsdeputationshauptschluss Teile des Hochstiftes Bamberg waren (das Vogteiamt Seibelsdorf war bayreuthisch gewesen). Dies waren:

Struktur

Steuerdistrikte

Im Rahmen des Gemeindeedikts wurde 1808 das Landgericht in 17 Steuerdistrikte untergliedert, die dem Rentamt Kronach unterstanden:

Gemeinden

Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) wurden 45 Ruralgemeinden gebildet:

Weitere Entwicklung

1837 kamen vom Landgericht Teuschnitz folgende Gemeinden hinzu:

1838 kamen vom aufgelösten Patrimonialgericht Hesselbach folgende Gemeinden hinzu:

1849 kamen vom aufgelösten Herrschaftsgericht Mitwitz folgende Gemeinden hinzu:

1856 entstand die Gemeinde Burgstall mit Rotschreuth und Wolfsberg.

1856 wurde Steinhausmühle von Birnbaum an Steinberg abgegeben.

Persönlichkeiten

  • Joh. Friedrich Stöcker, Landrichter ab 1804
  • Carl Maria Gut, Rentbeamter ab 1804[2]

Literatur

Fußnoten

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