Ein Fall für zwei: Tod frei Haus
Episode von Ein Fall für zwei
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Tod frei Haus ist der Titel der 92. Episode der Krimiserie Ein Fall für zwei mit Rainer Hunold und Claus Theo Gärtner in den Hauptrollen.
| Folge 92 der Reihe Ein Fall für zwei | |
| Titel | Tod frei Haus |
|---|---|
| Produktionsland | Deutschland |
| Originalsprache | Deutsch |
| Länge | 59 Minuten |
| Altersfreigabe | |
| Produktionsunternehmen | Odeon Film |
| Regie | Michael Mackenroth |
| Drehbuch | Theo Regnier |
| Produktion | Georg Althammer |
| Musik | Nikolaus Glowna |
| Kamera | Dietmar Koelzer |
| Schnitt | Bele Nord |
| Premiere | 15. Nov. 1991 auf ZDF |
| Besetzung | |
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Filmriss → | |
Handlung
Die Leiche der Ehefrau von Joachim Opitz wird aus der Wohnung des Paares abtransportiert. Wenig später wird der arbeitslose Bauzeichner Thomas Spengler als womöglich für deren Tod Verantwortlicher festgenommen. Ihm wird zur Last gelegt, in einem Supermarkt Lebensmittel vergiftet zu haben, um das Unternehmen zu erpressen. Die verstorbene Frau Opitz hatte eines der kontaminierten Produkte konsumiert.
Nach viermonatiger Untersuchungshaft übernimmt Rechtsanwalt Dr. Rainer Franck die Pflichtverteidigung Spenglers. Dieser gibt an, von einem Unbekannten, der sich als Journalist ausgegeben habe, gegen Bezahlung beauftragt worden zu sein, Waren in einem Supermarkt auszutauschen. Um die Hintergründe dieses Auftrags zu klären, beauftragt Franck den Privatdetektiv Josef Matula mit entsprechenden Nachforschungen. Dieser spricht dazu mit Herrn Beckmann, dem Filialleiter des betroffenen Supermarktes. Dieser erklärt später vor Gericht, Frau Opitz gekannt und ihr gelegentlich persönlich Einkäufe nach Hause gebracht zu haben. Eine Bekanntschaft mit Spengler bestreitet er hingegen. Von einem ehemaligen Mitarbeiter des Supermarktes erfährt Matula jedoch, dass Beckmann und Frau Opitz ein Verhältnis gehabt haben sollen, was Beckmann zunächst in Abrede stellt.
Kurze Zeit später geht beim Supermarkt eine weitere Erpresserforderung ein, die sich inhaltlich allerdings deutlich von den bisherigen Schreiben unterscheidet. Die Staatsanwaltschaft wertet diese daher als Tat eines Trittbrettfahrers.
Im weiteren Verlauf der Gerichtsverhandlung sagt ein Zeuge aus, Spengler habe bei ihm einen umfangreichen Kredit zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen und bislang nicht zurückgezahlt. Diese Information belastet den Angeklagten zusätzlich, zumal er sie zuvor gegenüber seinem Verteidiger verschwiegen hatte, da er sie als unerheblich einschätzte.
Dr. Franck gelingt es schließlich nachzuweisen, dass die ursprünglichen Erpresserbriefe in jenem Postbezirk aufgegeben wurden, den Joachim Opitz regelmäßig auf seinem Arbeitsweg durchquert. Daraus entwickelt er die These, die Erpressung sei lediglich inszeniert worden, um einen von Opitz begangenen Mord an seiner Ehefrau zu verschleiern. Als Motiv führt er an, dass Opitz die außereheliche Beziehung seiner Frau zu Beckmann nicht ertragen habe und zudem mit einer Trennung konfrontiert gewesen sei. In der Folge wird Thomas Spengler freigesprochen.
Eine durchgehende Nebenhandlung thematisiert die Kündigungsabsicht von Francks Sekretärin Helga, die beabsichtigt, künftig für ihren neuen Lebensgefährten zu arbeiten. Dr. Franck missfällt dies, woraufhin er Matula zu entsprechenden Nachforschungen veranlasst. Am Ende der Episode erweist sich Helgas Partner als Kleinkrimineller, woraufhin sie ihre Pläne aufgibt.
Hintergrund
Die Episode wurde überwiegend im Rhein-Main-Gebiet gedreht. Die Kulisse der Kanzlei von Dr. Franck befand sich in einem Bürohaus in der Walter-Kolb-Straße 9–11 in Frankfurt-Sachsenhausen. Das Schachspiel wurde auf dem Platz vor dem BfG-Hochhaus inszeniert, dessen später umgebaute Sockelgeschosse damals noch ein Einkaufszentrum beinhalteten. In der Episode wird behauptet, dass es sich um den Goetheplatz handele. Dieser liegt jedoch an anderer Stelle. Weiterhin diente eine Telefonzelle in der Allerheiligenstraße in der Frankfurter Innenstadt als Drehort.
Des Weiteren wurden Aufnahmen vor dem bis 2009 als solches genutzten Gebäude des Landgerichts Wiesbaden sowie auf der gegenüberliegenden Seite der dortigen Gerichtsstraße erstellt.[2]
